Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Firmenkunden) der MT-Tech GmbH : Professional : IT- Solutions & Service

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten, sofern in Support- Service- oder Wartungsverträgen nichts anderes vereinbart wurde, für die gesamte Geschäftsbeziehung der MT-Tech GmbH, Hegergasse 7/16, A-1030 Wien (im Folgenden „MT-Tech“), und ihrem Kunden bzw. Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

2. Die AGB der MT-Tech gelten nicht für Verträge, die mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes abgeschlossen werden.

Personen, die als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen sind, verpflichten sich, dies MT-Tech bereits bei Anbahnung eines geschäftlichen Kontaktes mitzuteilen, um MT-Tech in die Lage zu versetzen, die Position des Verbrauchers durch entsprechende Individualverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher zu berücksichtigen.

Eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht führt unwiderruflich zu Anfechtungs- und Schadenersatzansprüchen von MT-Tech.

3. Der Kunde anerkennt die ausschließliche Geltung der AGB für die gesamte Geschäftsbeziehung. Die Anwendung eigener AGB des Kunden ist selbst bei Mitteilung dieser durch den Kunden an MT-Tech jedenfalls ausgeschlossen. Tritt der Kunde durch Nutzung der Website in Geschäftsbeziehung mit MT-Tech, anerkennt er die AGB als Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und MT-Tech durch das Klicken in das die AGB akzeptierende Feld.

4. Sonderregelungen, die zwischen dem Kunden und MT-Tech getroffen werden, mit denen die AGB außer Kraft gesetzt oder abgeändert werden, sind nur in Schriftform, unterzeichnet von der Geschäftsführung von MT-Tech gültig und wirksam.

5. Die AGB werden nur in deutscher Sprache angeboten. Der Vertragsabschluss ist nur in deutscher Sprache möglich. Die AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für sämtliche zukünftige Geschäfte, die der Kunde mit MT-Tech schließt. Die jeweils gültigen Bedingungen können unter der Website www.mt-tech.gmbh abgerufen werden.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Bekanntmachungen von MT-Tech auf der Website oder in anderen Medien (z.B. im Rundfunk oder Werbefolder) stellen kein Angebot sondern die Einladung zur Anbotsstellung durch den Kunden dar. Die Bestellung durch den Kunden ist ein Angebot an MT-Tech zum Vertragsabschluss, selbst dann, wenn der Kunde das Entgelt im Voraus bezahlt. An das Angebot ist der Kunde, abgesehen von gesetzlich geregelten Rücktrittsrechten, zumindest vier Wochen gebunden.

2. Bestellt der Kunde Waren oder Dienstleistungen über die Website, per Email oder postalisch, wird dies von MT-Tech entweder ausdrücklich durch eine elektronische, fernmündliche oder am Postwege übersandte Auftragsbestätigung bestätigt. Diese bestellte Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden darüber informieren, dass seine Bestellung bei MT-Tech eingelangt ist.

3. MT-Tech nimmt ein außerhalb ihrer Geschäftsräumlichkeiten (durch Nutzung ihrer Website, Übersendung von Emails, per Post oder telefonisch) an sie gestelltes Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch Erbringung der entsprechenden Dienstleistung bzw. Versendung des bestellten Produktes an. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn MT-Tech das bestellte Produkt an den Kunden innerhalb Angebotsfrist versendet.

§ 3 Vergütung – Preise

1. Die Höhe der jeweiligen Entgelte richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung gültigen Preislisten von MT-Tech bzw. den vom jeweiligen Lieferanten von Hardware und/oder Softwarekomponenten empfohlenen Kundenverkaufspreisen.

2. Alle Entgelte und Vergütungen verstehen sich ab Geschäftssitz von MT-Tech und wenn nicht anders angegeben exkl. Umsatzsteuer und exkl. allfälliger Rechtsgeschäftsgebühren. In den Entgelten sind Kosten für allfällige mit der Vertragsleistung verbundenen Services, Lieferungen (z. B.: Komponenten, Softwarelizenzen, Datenleitungen, Bereitschaft etc.), die Kosten von Programmträgern (DVDs, CDs, Magnetbändern, Magnetplatten, Floppy, Disks, Streamer, Tapes, etc.) jedenfalls nicht enthalten.

3. Die in § 3 Z 2 Vergütung – Preise angeführten Leistungen werden dem Kunden jeweils separat in Rechnung gestellt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. MT-Tech ist berechtigt, Teilleistungen und Teillieferungen zu erbringen und hierfür entsprechende Teilrechnungen zu legen.

2. Sämtliche Rechnungsbeträge sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Bei unbarer Zahlung hat eine Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto so zeitgerecht zu erfolgen, dass der Rechnungsbetrag spätestens am Fälligkeitstag eingelangt ist. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Geschäftskonto von MT-Tech als geleistet.

3. Einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen in Raten abzustatten hat, wird vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate, sämtliche noch ausstehenden Zahlungen sofort fällig werden.

4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist MT-Tech unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem geltenden Basiszinssatz zu verrechnen. Die Verzugszinsen werden nach Ablauf von 3 Monaten nach Fälligkeit kapitalisiert.

Der Kunde hat MT-Tech entstehende Mahnspesen in Höhe von Pauschal EUR 10,- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 15,- zu ersetzen. Darüber hinaus sind alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-und Inkassospesen sowie die Kosten der Beiziehung eines Rechtsanwalts nach den Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK) in der jeweils geltenden Fassung zu ersetzen.

5. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, verlieren vereinbarte Zahlungsziele
ihre Wirksamkeit und alle gelegten Rechnungen werden sofort zur Zahlung fällig und treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft und ist ein Skontoabzug bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen samt Zinsen und Kosten auch für die nachfolgenden Rechnungsbeträge unzulässig.

Unbeschadet sonstiger Rechte ist MT-Tech berechtigt, für den Zeitraum des Zahlungsverzuges ihre Leistungserbringung einzustellen und die Wiederaufnahme von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Alle Waren und Sachen werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung inkl. aller Nebengebühren Eigentum von MT-Tech. MT-Tech ist berechtigt, ihr Eigentum äußerlich erkenntlich zu machen.

2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen weder verpfändet noch siche- rungshalber übereignet werden. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Kunde verpflichtet, sofort alle Maßnahmen zu setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich dieser Gegenstände zu erwirken, MT-Tech Eigentumsrecht geltend zu machen und MT-Tech unverzüglich zu verständigen.

Nutzungsbewilligungen und Nutzungsrechte werden unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung aller vereinbarten Entgelte eingeräumt („urheberrechtlicher Eigentumsvorbehalt“).

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet und wird dafür Sorge tragen, dass alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch MT-Tech erforderlich sind, rechtzeitig gegeben sind.

2. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen oder Anforderungen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Daraus resultierende Mehrkosten trägt jedenfalls der Kunde, welcher MT-Tech diesbezüglich schad- und klaglos hält.

§ 7 Leistungserbringung durch MT-Tech

1. Für Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen von MT-Tech ist die Rechnung maßgeblich.

2. Abreden, die vor Vertragsabschluss getroffen wurden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Termine und Fristen werden nur durch die schriftliche Bestätigung durch MT-Tech verbindlich. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt stets voraus, dass der Kunde seinen Pflichten und Obliegenheiten nachgekommen ist. Verzögern sich verbindliche Termine oder Fristen aufgrund von Umständen, die nicht in der Sphäre von MT-Tech liegen, ist eine Verlängerung der Leistungsfristen zu vereinbaren. Diese Verlängerung ist zwingend um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Ein allfälliger Vertragsrücktritt des Kunden in diesem Zeitraum ist jedenfalls ausgeschlossen.

4. Im Übrigen kommt MT-Tech erst dann in Verzug, wenn der Kunde MT-Tech eine schriftliche Nachfrist zur Leistungserbringung von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.

5. Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der normalen Arbeitszeiten nach Wahl von MT-Tech am Standort des EDV-System des Kunden oder in den Geschäftsräumlichkeiten von MT-Tech. Erfolgt die Leistungserbringung über Kundenwunsch außerhalb der normalen Arbeitszeiten von MT-Tech sind die dadurch entstandenen Mehrkosten gesondert zu vergüten.

Unsere Rechnungslegung erfolgt aufgrund rechtzeitiger, vollständiger und mängelfrei erbrachter Leistung. Ausnahmen für offene Leistungen müssen ausdrücklich auf unserer Rechnung vermerkt sein.

Der Auftraggeber ist berechtigt innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum einen schriftlichen Einspruch zu erheben.
Nach Ablauf der Einspruchfrist oder bei Bezahlung des Rechnungsbetrages erkennt der Auftraggeber den Inhalt und die Höhe der Beträge auf der entsprechenden Rechnung in vollem Umfang an.
Sollte innerhalb dieser Frist ein Einspruch seitens des Auftraggebers schritflich getätigt werden, wird MT-Tech die betreffende Rechnung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

§ 8 Gewährleistung

8.1. Mangel

MT-Tech leistet Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand die ausdrücklich bedungenen Eigenschaften besitzt.

Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art (insbesondere Beschreibungen, Angaben über Qualität, Beschaffenheit, Zusammensetzung und Verwendbarkeit), Angaben in Handbüchern, Katalogen, Prospekten, und sonstigen Werbeschriften sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft dar. Für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, von Kunden vorgenommene Änderungen, anormale Betriebsbedingungen, Verseuchung mit Viren oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind (unter anderem auch Abweichung von Installations- und Lagerbedingungen, unsachgemäße Eingriffe Dritter, etc.) entfällt jegliche Gewährleistung.

Ansprüche gegen MT-Tech aus einer allenfalls über Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Herstellergarantie oder einer Garantiezusage eines Dritten (nachfolgend gemeinsam „Herstellergarantie“) sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ansprüche aus einer Herstellergarantie stehen dem Kunden lediglich gegenüber dem Hersteller oder dem Dritten, der die Garantie zugesagt hat, zu. Bestand und Umfang einer solchen dringenden Herstellergarantie sind der jeweiligen Produktinformation zu entnehmen.

Tritt ein Gewährleistungsfall bei einem im Fernabsatz erworbenen Produkt auf, kann die Ware an MT-Tech GmbH, Willersdorf 1, A-7432 Oberschützen nach Rücksprache übersandt werden. Stellt sich heraus, dass kein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, verrechnet MT-Tech dem Kunden den entstandenen Aufwand.

Mängel und sonstige Beanstandungen sind bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsrechtes unverzüglich – längstens aber innerhalb von 7 Tagen ab der Erfüllung – schriftlich und ausführlich dokumentiert zu rügen. Verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich und ausführlich dokumentiert zu rügen.

Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gern. § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht.

Rückgriffsansprüche nach § 933 ABGB gegen MT-Tech sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Kunden nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages.

Alle von MT-Tech verrechneten Leistungen für Produkt- Zertifizierungen und Produkt- Registrierungen werden vom Auftraggeber voll inhaltlich auf Ihre Richtigkeit überprüft und werden vom Auftraggeber in vollem Umfang mit der Bezahlung der Rechnung akzeptiert.
Eine nachträgliche (nach erfolgter Bezahlung) Beanstandung wird  für Produkt- Zertifizierungen und Produkt- Registrierungen ausdrücklich ausgeschlossen.
8.2. Gewährleistungsbehelfe

Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.

Erfolgt die Verbesserung nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde nach seiner Wahl die Minderung des Preises oder, falls die Tauglichkeit des Vertragsgegenstandes erheblich gemindert ist, die Wandlung des Vertrages verlangen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

1. MT-Tech haftet für Schäden lediglich in dem Fall, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden.

2. Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und Vermögensschäden, für nicht erzielte Ersparnisse und Zinsverluste sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden haftet MT-Tech in keinem Fall.

Die Haftung von MT-Tech ist in jedem Fall mit dem Betrag des jeweiligen Auftragsvolumens (Auftragssumme) beschränkt. Eine über das zwischen MT-Tech und dem Kunden vereinbarte Entgelt hinausgehende Haftung trifft MT-Tech in keinem Fall.

3. Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verlust des Rechtes innerhalb von 6 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, geltend gemacht werden.

4. Der Kunde übernimmt es, Daten und Programme in anwendungsadequaten Intervallen regelmäßig, mindestens einmal täglich, zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

5. MT-Tech übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung für Datenverluste, welche der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind. Hat der Kunde gegen die Verpflichtung zur regelmäßigen Datensicherung verstoßen, entfällt ebenfalls jegliche Haftung von MT-Tech. Im Falle eines von MT-Tech zu vertretenden Datenverlustes haftet MT-Tech für die Wiederherstellung nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde obige Datensicherungen durchgeführt hat.

Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verseuchung von Softwarekomponenten mit Computerviren oder Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger zurückzuführen sind.

MT-Tech übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden die durch Soft- oder Hardware- Fehler verursacht werden.

6. Wartungsarbeiten an IT-Systemen, Netzwerken und Websites, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von MT-Tech möglichst so vorgenommen, dass Nutzungsausfallszeiten nicht auftreten. Treten dennoch Nutzungsausfallszeiten, aus welchen Gründen auch immer, auf, sind jegliche Ansprüche des Kunden gegenüber MT-Tech ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MT-Tech beruhen.

7. MT-Tech übernimmt insbesondere keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass von MT-Tech über ihre Website angebotene Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten erhalten bleiben.

§ 10 Rücktrittsrecht

Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden nach Vertragsabschluss oder ist eine solche Verschlechterung zu befürchten, insbesondere wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, oder erlangt MT-Tech nach Abschluss des Vertrages von einer Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden Kenntnis, kann MT-Tech vom Kunden verlangen, innerhalb einer angemessenen Frist für alle zu dieser Zeit fälligen Ansprüche Sicherheit zu leisten.

Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann MT-Tech vom Vertrag zurücktreten.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über alle Tatsachen und Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen sowie dafür zu sorgen, dass diese Informationen unberechtigten Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht zur Kenntnis gelangen können.

2. Die durch die gegenständliche Vereinbarung geschützten vertraulichen Informationen umfassen insbesondere Daten, Know-How, Kundenlisten und Listen von Geschäftspartnern, Geschäftsberichte, Kalkulationsgrundlagen und Preislisten, Geschäftsstrategien oder Vorbereitungen und alle Ideen, die die Vertragspartner einander gleichgültig ob mündlich oder schriftlich anvertrauen oder in elektronischer oder sonstiger Form zur Verfügung stellen („Betriebsgeheimnisse“).

3. Weiters verpflichten sich die Vertragsparteien auch nach Ende eines Vertrages wechselseitig, den Gebrauch der von der anderen Vertragspartei erlangten vertraulichen Informationen durch Dritte nicht zu ermöglichen oder zu fördern.

MT-Tech verpflichtet sich, vom Kunden erhaltene Daten ausschließlich für Zwecke der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeiten zu verwenden, das Datengeheimnis zu bewahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen vorzukehren, um unter Bedachtnahme auf dem Stand der technischen Möglichkeiten und auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit sicherzustellen, dass die Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und vor Verlust geschützt sind, dass ihre Verwendung ordnungsgemäß erfolgt und dass die Daten Unbefugten nicht zugänglich sind. MT-Tech verpflichtet ihre Mitarbeiter, die Bestimmung gemäß § 15 DSG einzuhalten.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Aufrechnung, Abtretung

Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen von MT-Tech oder eine Zurückbehaltung des Entgelts ist ausgeschlossen. Eine Zurückbehaltung des Entgelts ist im Falle der berechtigten Verbesserungsansprüche dann zulässig, wenn dieser Anspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist und nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes.

Keine Partei darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten.

2. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und aller abgeschlossenen Verträge bedürfen stets der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

3. Zustellungen

Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle daraus entstehenden Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Namens, der Anschrift bzw. eines Wechsels des Sitzes unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Im Unterlassungsfall können wirksame Zustellungen an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden vorgenommen werden.

4. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien redlicherweise gewollt hätten, wenn sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen eine Regelungslücke enthalten.

5. Rechtswahl

Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die zwischen Unternehmen zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.

6. Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten gilt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von MT-Tech als vereinbart.

Stand: 01/2014

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